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06.08.2026 | ca. 7 Minuten Lesezeit
EEG 2027: Was sich fĂ¼r Photovoltaikanlagen ändern soll
FĂ¼r neue Photovoltaikanlagen sind ab 2027 umfassende Ă„nderungen geplant. Die feste EinspeisevergĂ¼tung soll entfallen, die Einspeisung neuer Dachanlagen soll begrenzt werden und Eigenverbrauch, Speicher sowie Direktvermarktung sollen deutlich wichtiger werden.
Wir zeigen Ihnen, welche Ă„nderungen nach dem Kabinettbeschluss vom 29. Juli 2026 vorgesehen sind und was fĂ¼r die Planung einer neuen PV-Anlage bedeuten könnte.

Das Wichtigste auf einen Blick

7,70 ct / kWh

Aktuelle EinspeisevergĂ¼tung bei Teileinspeisung bis 10 kWp ab dem 01. August 2026.
ca. 5,2 ct /kWh

Geplante Ăœbergangszahlung fĂ¼r neue Anlagen im Jahr 2027.
50%

Geplante dauerhafte Einspeisegrenze fĂ¼r neue Dachanlagen unter 100 kW.
36 Monate

Maximale Laufzeit der geplanten Ăœbergangszahlung ab Inbetriebnahme.

Was soll sich ab 2027 ändern?

Nach dem aktuellen Entwurf soll sich die Förderung neuer Photovoltaikanlagen ab 2027 grundlegend verändern. Die bisherige feste EinspeisevergĂ¼tung soll fĂ¼r Neuanlagen entfallen.
Stattdessen ist zunächst eine befristete Ăœbergangszahlung vorgesehen. Gleichzeitig sollen neue Dachanlagen unter 100 kW dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen dĂ¼rfen.
Dadurch sollen der Eigenverbrauch, die Nutzung eines Batteriespeichers und die intelligente Steuerung des Solarstroms stärker in den Mittelpunkt rĂ¼cken.

Bis Ende 2026

  • feste EinspeisevergĂ¼tung
  • VergĂ¼tungsdauer 20 Jahre plus Restjahr
  • keine dauerhafte 50-%-Einspeisegrenze
  • bestehendes Fördermodell

Geplant ab 2027

  • Ăœbergangszahlung statt fester VergĂ¼tung
  • schrittweiser Wechsel zur Direktvermarktung
  • 50-%-Einspeisegrenze
  • Eigenverbrauch und Speicher werden wichtiger
Wie hoch soll die Ăœbergangszahlung ausfallen?
FĂ¼r neue Dachanlagen soll kĂ¼nftig ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde gelten - unabhängig von der GrĂ¶ĂŸe der Anlage.
Bei der vorgesehenen Ăœbergangszahlung wird davon ein Cent pro Kilowattstunde abgezogen. FĂ¼r die Anlagen, die 2027 in Betrieb genommen werden, ergibt sich damit zunächst eine Zahlung von ungefähr 5,2 Cent pro Kilowattstunde.
Die Ăœbergangszahlung soll längstens bis zum Ende des 36. Monats nach der Inbetriebnahme gezahlt werden. Danach wäre eine Direktvermarktung oder eine unentgeltliche Abnahme des eingespeisten Stroms erforderlich.
Die Ăœbergangsregelung soll schrittweise auslaufen
Wie lange die Ăœbergangszahlung genutzt werden kann, soll vom Jahr der Inbetriebnahme und von der GrĂ¶ĂŸe der Photovoltaikanlage abhängen.
Bis 31. Dezember 2026
FĂ¼r Anlagen, die noch 2026 in Betrieb genommen werden, gilt weiterhin das bestehende EEG mit fester EinspeisevergĂ¼tung beziehungsweise Marktprämie.
2027
Ăœbergangszahlung fĂ¼r neue Anlagen unter 50 kW.
2028
Ăœbergangszahlung nur noch fĂ¼r neue Anlagen unter 25 kW.
2029
Ăœbergangszahlung nur noch fĂ¼r neue Anlagen unter 7 kW.
Ab 2030
Keine Ăœbergangszahlung mehr. ĂœberschĂ¼ssiger Strom mĂ¼sste dann direkt vermarktet oder bei Anlagen unter 100 kW unentgeltlich abgegeben werden.

Was bedeutet die geplante 50-Prozent-Einspeisegrenze?

Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen ihre Einspeiseleistung am NetzverknĂ¼pfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen mĂ¼ssen.
Bei einer Photovoltaikanlage mit 10 kWp könnten damit gleichzeitig höchstens 5 kW in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Die Regelung soll ausdrĂ¼cklich dazu fĂ¼hren, dass mehr Solarstrom direkt im Gebäude genutzt oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert wird.
Welche Postionen im konkreten Angebot anerkannt werden, sollte vor der Antragstellung geprĂ¼ft werden.

Warum wird ein Batteriespeicher jetzt wichtiger?

Photovoltaikanlagen erzeugen einen groĂŸen Tei ihres Stroms in den Mittagsstunden. Wird zu diesem Zeitpunkt im Haus nur wenig Energie benötigt und darf gleichzeitig nur ein Teil der Anlagenleistung eingespeist werden, kann ein Teil der möglichen Erzeugung ungenutzt bleiben.
Ein Batteriespeicher nimmt den Ă¼berschĂ¼ssigen Solarstrom auf und stellt ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur VerfĂ¼gung - beispielsweise am Abend, fĂ¼r die Wärmepumpe oder zum Laden eines Elektroautos.
Dadurch steigt der Eigenverbrauch und die geplante Einspeisebegrenzung kann besser ausgeglichen werden.

Was bedeutet Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Solarstrom nicht mehr zu einem gesetzlich festgelegten Preis vom Netzbetreiber abgenommen. Stattdessen verkauft ein Dienstleister den Strom im Auftrag des Anlagenbetreibers an der Strombörse.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Der Eigenverbrauch soll zum wichtigsten Wirtschaftlichkeitsfaktor werden

Mit dem geplanten Wegfall der festen EinspeisevergĂ¼tung verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage stärker auf den selbst verbrauchten Solarstrom.
Eine eingespeiste Kilowattstunde könnte kĂ¼nftig nur noch ungefähr fĂ¼nf bis sechs Cent einbringen. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt dagegen den Netzstrom, der mit ungefähr 35 Cent angesetzt wird.
Selbst genutzer Solarstrom kann damit etwa sechs- bis siebenmal wertvoller sein als eingespeister Strom.

Diese Komponenten machen den Solarstrom im eigenen Haus nutzbar

Batteriespeicher

Speichert Ă¼berschĂ¼ssigen Solarstrom fĂ¼r den späteren Verbrauch.
Wärmepumpe

Kann Wärme und Warmwasser bevorzugt während der Solarstromerzeugung bereitstellen.
Wallbox

Lädt das Elektroauto möglichst mit selbst erzeugtem Strom.
Klimaanlage

Nutzt Solarstrom genau dann, wenn die Anlage im Sommer besonders viel Energie erzeugt.

Sind bestehende Photovoltaikanlagen betroffen?

Nein.
Nach dem aktuellen Entwurfsstand sollen die neuen Regelungen ausschlieĂŸlich fĂ¼r Neuanlagen gelten.
Bestehende Photovoltaikanlagen sollen ihre bisherige Förderhöhe und Förderdauer behalten. Auch die geplante dauerhafte 50-Prozent-Einspeisegrenze soll nicht nachträglich fĂ¼r Bestandsanlagen gelten.
Dennoch kann es sinnvoll sein, bestehende Anlagen durch einen Batteriespeicher, eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder ein Energiemanagementsystem zu ergänzen.

Sollte eine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb genommen werden?

Nach dem aktuellen Entwurf soll eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin die heute geltenden VergĂ¼tungsbedingungen fĂ¼r 20 Jahre plus Restjahr sichern.
Das Jahr 2026 kann deshalb ein wichtiges Zeitfenster sein. Dennoch sollte eine Photovoltaikanlage nicht allein aufgrund eines Stichtags geplant werden. Entscheidend sind weiterhin eine passende AnlagengrĂ¶ĂŸe, ein realistischer STromverbrauch und ein sinnvoll abgestimmtes Gesamtsystem.
Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und Energiemangement sollten bereits bei der Planung berĂ¼cksichtigt werden.

Sie Ă¼berlegen, sich dieses Jahr noch eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen?

Lassen Sie sich bei einem unverbindlichen Beratungstermin von uns zum Thema Photovoltaikanlage beraten!

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