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12.10.2026 | 8 Minuten Lesezeit
Wallbox im Mehrfamilienhaus: So funktioniert Laden fĂ¼r Mieter und EigentĂ¼mer
Eine eigene Wallbox ist längst nicht nur im Einfamilienhaus möglich. Auch im Mehrfamilienhaus können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
Allerdings ist die Planung etwas komplexer. Es mĂ¼ssen Eigentumsverhältnisse, Hausanschluss, Stromverteilung, Abrechnung und mögliche Erweiterungen berĂ¼cksichtigt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • WohnungseigentĂ¼mer können grundsätzlich verlangen, dass eine angemessene Bauliche Veränderung zum Laden eines Elektroautos ermöglicht wird.
  • Auch Mieter können grundsätzlich verlangen, dass ihnen eine entsprechende bauliche Veränderung erlaubt wird, sofern sie dem Vermieter zumutbar ist.
  • Die Installation sollte immer mit EigentĂ¼mergemeinschaft, Vermieter und Elektrofachbetrieb abgestimmt werden.
  • Bei mehreren Wallboxen ist ein Lastmanagement besonders wichtig.
  • Der Hausanschluss muss nicht automatisch fĂ¼r jede einzelne Wallbox erweitert werden.
  • Die Abrechnung kann je nach System Ă¼ber Wohnungszähler, separaten Zähler oder eine gemeinsame Ladeinfrastruktur erfolgen.
  • Neue Wallboxen fallen grundsätzlich unter die Vorgaben des §14 EnWG, wenn die Voraussetzungen erfĂ¼llt sind.

Darf ich als WohnungseigentĂ¼mer eine Wallbox installieren?

Grundsätzlich ja.
Nach §20 WEG kann ein WohnungseigentĂ¼mer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Ăœber die konkrete DurchfĂ¼hrung wird jedoch im Rahmen der Verwaltung der EigentĂ¼mergemeinschaft entschieden.
Das bedeutet:
Die EigentĂ¼mergemeinschaft kann die Wallbox nicht einfach grundlos verhindern, darf aber Ă¼ber die konkrete Umsetzung mitentscheiden.
Zum Beispiel kann geregelt werden:
  • wie Kabel verlegt werden
  • welche Wallbox-Systeme eingesetzt werden
  • ob ein gemeinsames Lastmanagement verwendet wird
  • wie die Anlage später erweitert werden kann
  • wer die Kosten Ă¼bernimmt
Was gilt fĂ¼r Mieter?
Auch Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihnen eine bauliche Veränderung zum Laden eines Elektrofahrzeugs erlaubt wird. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn die MaĂŸnahme fĂ¼r den Vermieter im konkreten Fall nicht zumutbar wäre.
Deshalb sollte eine Wallbox nicht einfach eigenständig installiert werden.
Mieter · Interesse anmelden

Sie sprechen den Wunsch nach einer eigenen Wallbox zunächst mit Ihrem Vermieter bzw. EigentĂ¼mer ab.

Bei einer Eigentumswohnung, die vermietet wird, kann zusätzlich die EigentĂ¼mergemeinschaft betroffen sein.
Auch als Mieter kann eine Wallbox möglich sein - aber immer mit vorheriger Zustimmung und Planung.

Warum ist die Planung im Mehrfamilienhaus aufwendiger?

Bei einem Einfamilienhaus wird meistens nur eine Wallbox betrachtet.
In einem Mehrfamilienhaus können dagegen heute vielleicht nur zwei Personen laden wollen . in einigen Jahren aber deutlich mehr. Deshalb sollte die Ladeinfrastruktur von Anfang an so geplant werden, dass sie erweiterbar ist.
Wichtig sind vor allem:
vorhandene Anschlussleitung
Anzahl der Stellplätze
mögliche zukĂ¼nftige Ladepunkte
Leitungswege
Zählerstruktur
Lastmanagement

Reicht der Hausanschluss fĂ¼r mehrere Wallboxen?

Nicht automatisch.
Wenn mehrere Elektroautos gleichzeitig mit hoher Leistung laden, kann die verfĂ¼gbare Anschlussleistung des Gebäudes schnell erreicht werden.
Eine Elektrofachkraft prĂ¼ft deshalb zunächst:
  • wie hoch die vorhandene Anschlussleistung ist
  • wie stark das Gebäude bereits ausgelastet ist
  • wie viele Ladepunkte geplant sind
  • welche Ladeleistung tatsächlich benötigt wird
Ist die vorhandene Leistung begrenzt, muss der Hausanschluss nicht zwingend sofort erweitert werden. In vielen Fällen kann ein Lastmanagement helfen.

Was bedeutet Lastmanagement?

Ein Lastmanagement verteilt die verfĂ¼gbare elektrische Leistung auf mehrere Wallboxen. Statt alle Fahrzeuge gleichzeitig mit voller Leistung laden zu lassen, wird die vorhandene Leistung bedarfsgerecht auf die angeschlossenen Fahrzeuge verteilt.
HausanschlussGesamt 44 kW
Gebäudeverbrauch 7 kWLadeleistung 22 kWReserve 15 kW
Lastmanagementfest reserviert · 22 kW
Statisches Lastmanagement

FĂ¼r die Ladeinfrastruktur wird eine feste maximale Gesamtleistung festgelegt. Diese Leistung wird anschlieĂŸend auf die gleichzeitig ladenden Fahrzeuge verteilt - unabhängig davon, wie viel Strom das Gebäude gerade benötigt.

Braucht jede Wohnung eine eigene Wallbox?

Nicht unbedingt.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie die Sellplätze genutzt werden.
Eigene Wallbox am festen Stellplatz
Jede Partei hat einen festen Ladepunkt.
Gemeinsame Ladepunkte
Mehrere Bewohner nutzen gemeinsam eine oder mehrere Wallboxen.
Vorbereitung fĂ¼r spätere Wallboxen
Zunächst werden Kabelwege, Unterverteilungen und Lastmanagement vorbereitet. Wallboxen werden erst installiert, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

Wie wird der geladene Strom abgerechnet?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
  1. Anschluss am Wohnungszähler - Die Wallbox wird Ă¼ber den Stromzähler der jeweiligen Wohnung versorgt. Der geladene Strom erscheint dann direkt auf der normalen Stromrechnung.
  2. Eigener Stromzähler - Die Wallbox erhält einen separaten Zähler und kann unabhängig vom Wohnungsstrom abgerechnet werden.
  3. Gemeinsame Ladeinfrastruktur - Werden mehrere Wallboxen Ă¼ber eine gemeinsame Stromversorgung betrieben, muss der Verbrauch den jeweiligen Nutzern eindeutig zugeordert werden. DafĂ¼r können beispielsweise Benutzerkarten oder andere Authentifizierungssysteme eingesetzt werden. Je nach Modell sind geeignete bzw. eichrechtskonforme Messsysteme erforderlich.

Was passiert, wenn später weitere Wallboxen hinzukommen?

Genau deshalb ist eine skalierbare Planung wichtig.
Wird beim ersten Ladepunkt nur eine einzelne Leitung verlegt, kann jede weitere Wallbox später erneut Aufwand verursachen. Besser ist es, bereits bei der ersten Planung zu prĂ¼fen:
  • wie viele Stellplätze kĂ¼nftig elektrifiziert werden könnten
  • ob Leerrohre oder Kabeltrassen vorbereitet werden können
  • wie groĂŸ Unterverteilungen dimensioniert werden sollten
  • welches LAstmanagement später erweitert werden kann.

Wallbox und §14a EnWG?

Neue Wallboxen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW fallen grundsätzlich unter die Regelungen des §14a EnWG.
Das bedeutet nicht, dass die Wallbox ständig gedrosselt wird. Bei einem tatsächlichen lokalen Netzengpass kann der Netzbetreiber die netzwirksame Leistung vorĂ¼bergehend reduzieren. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.
Gerade in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Ladepunkten sollten §14a, Messkonzept und Lastmanagement deshalb gemeinsam geplant werden.

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