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03.08.2026 | ca. 6 Minuten Lesezeit
Neue Wärmepumpenförderung 2026: Wie viel Zuschuss bekommen Sie jetzt?
Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann weiterhin einen staatlichen Zuschuss erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Bedingungen. Die Förderung richtet sich nun stärker nach dem Einkommen, während einzelne Boni und die maximal förderfähigen Kosten angepasst wurden. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat und worauf Sie vor der Antragstellung achten müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
  • Für die erste Wohneinheit werden seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
  • Abhängig vom Einkommen sind insgesamt bis zu 80 % Förderung möglich.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde angepasst.
  • Familien können durch eine höhere Einkommensgrenze profitieren.
  • Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die KfW berechnet den Zuschuss auf Basis der maximal förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus können bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten in der niedrigsten Einkommensklasse beispielweise maximal 22.4000 Euro Zuschuss entstehen.

Was hat sich bei der Wärmepumpenförderung geändert?

Zum 21. Juli 2026 hat die KFW die Förderbedingungen des Programms "Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude" angepasst. Die Förderung bleibt bestehen, wird aber stärker nach dem Einkommen des Haushalts gestaffelt.
Neu seit 21. Juli 2026

Förderbestandteil

Grundförderung
Förderfähige Kosten, erste Wohnheit
Maximale Gesamtförderung
Klimageschwindigkeitbonus
Kinderregelung
Effizienzbonus

Neue Regelung

30%
maximal 28.000 €
je nach Einkommen bis zu 80%
angepasst und künftig sinkend
höhere Einkommensgrenze für Familien
entfällt
Wie hoch ist die Förderung?
Die konkrete Höhe hängt unter anderem davon ab:
  • ob das Gebäude selbst genutzt wird,
  • wie hoch das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist,
  • welche alte Heizung ersetzt wird,
  • ob zusätzliche Bonusbedingungen erfüllt werden,
  • wie hoch die förderfähigen Kosten sind.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer bestehender Wohngebäude. Gefördert wird unter anderem der Einbau einer Wärmepumpe in einem bestehenden Einfamilienhaus oder einer bestehenden Eigentumswohnung. Die KfW-Förderung 458 gilt nicht für den normalen Neubau.
Auch bei vermieteten Gebäuden oder Wohnungseigentümergemeinschaften können Fördermöglichkeiten bestehen. Hier gelten teilweise andere Antragswege oder Programme.

Welche Kosten können gefördert werden?

Nicht nur die Wärmepumpe selbst kann berücksichtigt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen können je nach Vorhaben beispielsweise gehören:
  • Anschaffung und Einbau der Wärmepumpe,
  • notwendige Montagearbeiten,
  • Demontage der alten Heizungsanlage,
  • hydraulischer Abgleich,
  • erforderliche Arbeiten am Heizsystem,
  • Inbetriebnahme und Fachunternehmerleistungen.
Welche Postionen im konkreten Angebot anerkannt werden, sollte vor der Antragstellung geprüft werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

KfW oder BAFA - wer ist zuständig?

Für den Einbau der Wärmepumpe selbst läuft der Zuschuss in der Regel über die KfW. Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise Dämmung oder neue Fenster, können dagegen über andere Förderbausteine der Bundesförderung für effiziente Gebäude laufen.

Fazit

Zentrale in Karlsbad

Niederlassung in Eichstetten